Die im Haus angebotenen Getränkesorten müssen abgenommen werden. Es besteht eine Brauerei-Vereinbarung, die seitens des Hauses eingehalten werden muss. Es ist untersagt, gleiche oder ähnliche Getränke mitzubringen. Eine Ausnahme stellen Weine, Sekt und Säfte dar. Bei Verstoß zahlt die Gruppe Strafgeld in der Hohe von 20,00€ pro Tag.